. unter Berücksichtigung des Dienstplans die Freistellung von der Tätigkeit in der Einrichtung zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung für bis zu 5 Tagen für Fortbildungen/Zusatzqualifikationen und bis zu 3 Tagen
arbeitgeberfinanzierte dienstfreie Tage am 24.12. und 31.12. unter Berücksichtigung des Dienstplans die Freistellung von der Tätigkeit in der Einrichtung für bis zu 3 Tagen zur Besinnung durch unser verbandseigenes
. unter Berücksichtigung des Dienstplans die Freistellung von der Tätigkeit in der Einrichtung zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung für bis zu 5 Tagen für Fortbildungen/Zusatzqualifikationen und bis zu 3 Tagen
von der Tätigkeit in der Einrichtung zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung für bis zu 5 Tagen für Fortbildungen/Zusatzqualifikationen und bis zu 3 Tagen zur Besinnung