Wochen Famulaturzeitraum notwendig Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität
Verantwortungsbewusstsein, Flexibilität und Einsatzbereitschaft Empathie, Neugierde und Teamfähigkeit Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
, Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
direkt neben dem Nymphenburger Schlosspark Attraktive Vergütung nach den tariflichen Richtlinien der AVR Ihre Aufgaben: Sicherstellung der grundpflegerischen Tätigkeiten einer examinierten Pflegekraft
Umfassende EDV-Anwenderkenntnisse (MS-Office und ORBIS) Ausgeprägte Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden müssen gem. § 23a
, zuverlässige und selbständige Arbeitsweise Flexible Einsatzbereitschaft Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
der Pflegekräfte in der direkten Patientenversorgung (u.a. Grundpflege, Mobilisation, Nahrungsaufnahme) Generelle Unterstützung im Stationsalltag Assistenz bei ärztlichen Tätigkeiten wie bspw. Untersuchungen
Gute Deutschkenntnisse (mind. Spachlevel B2) erforderlich Freundliches und professionelles Auftreten Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
Verantwortungsbewusstsein und Engagement Teamfähigkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität
Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
der Patientenanmeldung unserer Abteilung im Schichtdienst Ausführung der MFA-Tätigkeiten an modernsten technischen Arbeitsplätzen (128-Schicht-CT, 3,0T MRT, 128-Schicht-PET-CT) Durchführung von Ultraschall, Durchleuchtung
und sich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität
mit unseren Patienten Auch Berufseinsteigr sind bei uns herzlich Willkommen Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a
im interdisziplinären Team und mit allen Schnittstellen Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität
und interdisziplinärer Teamfähigkeit Freude im Umgang mit Patienten Kommunikationsstärke Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
Verantwortungsbewusstsein Gute Deutschkenntnisse Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität
Zahlenaffinität und Interesse an Datenanalysen Sehr gute MS-Office Kenntnisse, insbesondere Excel Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz
Diskretion und Loyalität Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern
im Krankenhaus Abgeschlossene Weiterbildung zur Praxisanleitung Freude, die eigene pflegerische Fachexpertise weiterzugeben Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
Auch Berufseinsteiger sind bei uns herzlich willkommen Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
Kindernotaufnahme wünschenswert Flexibilität und Belastbarkeit gerade in Notfallsituationen Hohes Maß an Sozialkompetenz und interdisziplinärer Teamfähigkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden
und Weitervermittlung der in der Klinik untergebrachten Patienten gehört ebenfalls zu unserem Aufgabengebiet. Das bieten wir Ihnen: Arbeiten in einem motivierten Team mit eigenverantwortlicher Tätigkeit Arbeitszeiten
untergebrachten Patienten gehört ebenfalls zu unserem Aufgabengebiet. Das bieten wir Ihnen: Arbeiten in einem herzlichen, motivierten Team mit eigenverantwortlicher Tätigkeit Arbeitszeiten von Montag bis Freitag
, Flexibilität und Einsatzbereitschaft Empathie, Neugierde und Teamfähigkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
und selbstständige Arbeitsweise Bereitschaft längere Zeit im „Pool" zu arbeiten Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m
- und Weiterbildungsmaßnahmen Flexible Einsatzbereitschaft sowie Organisationsgeschick Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Aufnahme in Patientenakte, Fallanlage, Körperlänge und -gewicht, Blutdruck, HbA1c Messung, etc.) Organisatorische Tätigkeiten der Patientenversorgung gemeinsam
einzubringen Hohes Maß an Fach- und Sozialkompetenz sowie interdisziplinäre Teamfähigkeit Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden
Kommunikationsfähigkeiten und analytisches Denkvermögen Ausgeprägte Teamfähigkeit und Kompetenzen in der transformativen Führung Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit
Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
Tätigkeit in einem modern geführten zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin Engagement und Teamfähigkeit Kommunikationsstärke, Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit sowie Freude am Umgang mit Patienten
und am Kontakt mit Menschen Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern
Jahr 2500 EEG, 200 Evozierte Potentiale, 100 Neurographien) Eine Tätigkeit in einem Arbeitsumfeld mit dem gesamten Altersspektrum der Kinder- und Jugendmedizin (einschließlich Früh- und Neugeborene
und soziale Kompetenz Freude für ihr Fach und die gestellten Aufgaben sowie Teamfähigkeit, Kommunikationsstärke und Flexibilität Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m
) Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
mit allen Berufsgruppen Versierter Umgang medizinischen Geräten und Therapien Flexibilität und Belastbarkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz
Weiterbildung zur Praxisanleitung (DKG) erfolgreich absolviert Freude an Wissensvermittlung Begeisterung für interdisziplinäre Ausbildung Gute Kommunikationsfähigkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum
Zusammenarbeit mit allen interdisziplinären Bereichen Empathisches und freundliches Auftreten Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
einzubringen Gute Deutschkennnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
im Umgang mit unseren Patienten Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz
Zuverlässigkeit, Verbindlichkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein und Einsatzbereitschaft Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz
und Förderung junger Menschen Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
(mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität