kollegiale Zusammenarbeit mit den Kollegen aller Berufsgruppen und dem Rettungsdienst _ Verabreichung von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung _ Tätigkeit im Schichtdienst Bewerbungen schwerbehinderter
im Umgang mit unseren Patienten Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz
mit allen Berufsgruppen Versierter Umgang medizinischen Geräten und Therapien Flexibilität und Belastbarkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz
Zusammenarbeit mit allen interdisziplinären Bereichen Empathisches und freundliches Auftreten Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Aufnahme in Patientenakte, Fallanlage, Körperlänge und -gewicht, Blutdruck, HbA1c Messung, etc.) Organisatorische Tätigkeiten der Patientenversorgung gemeinsam
und selbstständige Arbeitsweise Bereitschaft längere Zeit im „Pool" zu arbeiten Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m
Jahr 2500 EEG, 200 Evozierte Potentiale, 100 Neurographien) Eine Tätigkeit in einem Arbeitsumfeld mit dem gesamten Altersspektrum der Kinder- und Jugendmedizin (einschließlich Früh- und Neugeborene
einzubringen Hohes Maß an Fach- und Sozialkompetenz sowie interdisziplinäre Teamfähigkeit Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden
und am Kontakt mit Menschen Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern
Weiterbildung zur Praxisanleitung (DKG) erfolgreich absolviert Freude an Wissensvermittlung Begeisterung für interdisziplinäre Ausbildung Gute Kommunikationsfähigkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum
(mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität
und kreative Mitgestaltung des eigenen Aufgabengebiets Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz
für alle therapeutischen Bereiche Interesse an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Flexible Einsatzbereitschaft sowie Organisationsgeschick Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20
Tätigkeit in einem modern geführten zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin Engagement und Teamfähigkeit Kommunikationsstärke, Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit sowie Freude am Umgang mit Patienten
Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
- und Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein sowie prozess- und serviceorientiertes Arbeiten Spaß an der Mitwirkung bei zukünftigen Personalprojekten Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden müssen gem
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
u.v.m. Attraktive Vergütung auf Basis tariflicher Richtlinien (AVR) Ihre Aufgaben: Assistenz bei ärztlichen Tätigkeiten, wie etwa Untersuchungen, Blutentnahmen, PVK-Anlagen, Liquorpunktionen, sterile
Arbeitsweise, auch bei erhöhtem Arbeitsanfall Bereitschaft sich in ein interdisziplinäres Team aktiv und gestalterisch einzubringen Sehr gute Deutschkenntnisse (mind. B2-Level) Vor Aufnahme einer Tätigkeit
einzubringen Gute Deutschkennnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
Tätigkeit in einem modern geführten zentrum für Radiologie und Nuklearmedizin Engagement und Teamfähigkeit Kommunikationsstärke, Leistungsbereitschaft und Zuverlässigkeit sowie Freude am Umgang mit Patienten
einzubringen Gute Deutschkennnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
im Umgang mit unseren Patienten Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz
(pro Jahr 2500 EEG, 200 Evozierte Potentiale, 100 Neurographien) Eine Tätigkeit in einem Arbeitsumfeld mit dem gesamten Altersspektrum der Kinder- und Jugendmedizin (einschließlich Früh- und Neugeborene
und am Kontakt mit Menschen Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern
Zusammenarbeit mit allen interdisziplinären Bereichen Empathisches und freundliches Auftreten Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
und selbstständige Arbeitsweise Bereitschaft längere Zeit im „Pool" zu arbeiten Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m
Zusammenarbeit mit allen Berufsgruppen Versierter Umgang medizinischen Geräten und Therapien Flexibilität und Belastbarkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
Arbeitsweise, auch bei erhöhtem Arbeitsanfall Bereitschaft sich in ein interdisziplinäres Team aktiv und gestalterisch einzubringen Sehr gute Deutschkenntnisse (mind. B2-Level) Vor Aufnahme einer Tätigkeit
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden sowie ein gültiger
aktiv und gestalterisch einzubringen Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
der Patienten gemeinsam mit einer MFA/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Aufnahme in Patientenakte, Fallanlage, Körperlänge und -gewicht, Blutdruck, HbA1c Messung, etc.) Organisatorische Tätigkeiten
Sie aus Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
für alle therapeutischen Bereiche Interesse an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen Flexible Einsatzbereitschaft sowie Organisationsgeschick Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20
in die Weiterentwicklung der Pflegepraxis einzubringen Hohes Maß an Fach- und Sozialkompetenz sowie interdisziplinäre Teamfähigkeit Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen
und selbstständige Arbeitsweise Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern
u.v.m. Attraktive Vergütung auf Basis tariflicher Richtlinien (AVR) Ihre Aufgaben: Assistenz bei ärztlichen Tätigkeiten, wie etwa Untersuchungen, Blutentnahmen, PVK-Anlagen, Liquorpunktionen, sterile
, Word und Outlook Offenheit für neue Aufgaben und kreative Mitgestaltung des eigenen Aufgabengebiets Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
bei Ernährungsfragen etc.) - Betriebsausflüge Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei den Starnberger Kliniken müssen gem. § 23a i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen
, Unterstützung bei Ernährungsfragen etc.) - Betriebsausflüge Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei den Starnberger Kliniken müssen gem. § 23a i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität
- und Auffüllarbeiten - Unterstützung bei administrativen Tätigkeiten - Bestellung von Materialien - Verlegungen vom Kreißsaal auf die Wöchnerinnenstation und Residence Anforderungsprofil - selbständiges Arbeiten
Arbeitsplatz in einer Umgebung, in der Sie sich wohlfühlen Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei den Starnberger Kliniken müssen gem. § 23a i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität
bei Ernährungsfragen etc.) - Betriebsausflüge Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei den Starnberger Kliniken müssen gem. § 23a i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen