, Unterstützung bei Ernährungsfragen etc.) - Betriebsausflüge Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei den Starnberger Kliniken müssen gem. § 23a i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität
, Unterstützung bei Ernährungsfragen etc.) - Betriebsausflüge Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei den Starnberger Kliniken müssen gem. § 23a i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität
- betriebliches Gesundheitsmanagement (Yogakurse, Unterstützung bei Ernährungsfragen etc.) - Betriebsausflüge Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei den Starnberger Kliniken müssen gem. § 23a i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG
- und Notfallmedizin, Pneumologie, Nephrologie, Diabetologie, Allgemeine Innere Medizin und Gastroenterologie stellen Scherpunkte unserer Tätigkeiten dar. Hier verbindet sich medizinische Versorgung auf höchstem Niveau
und des Arbeitszeitgesetzes - Frühzeitig verbindlich geschriebener Dienstplan - Teilzeitarbeit, wenn gewünscht - Beteiligung an den Poolzahlungen - Spaß an der Arbeit im Team Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei den Starnberger
, Pneumologie, Nephrologie, Diabetologie, Allgemeine Innere Medizin und Gastroenterologie stellen Scherpunkte unserer Tätigkeiten dar. Hier verbindet sich medizinische Versorgung auf höchstem Niveau mit guter
und des Arbeitszeitgesetzes - Frühzeitig verbindlich geschriebener Dienstplan - Teilzeitarbeit, wenn gewünscht - Beteiligung an den Poolzahlungen - Spaß an der Arbeit im Team Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei den Starnberger
und des Arbeitszeitgesetzes - Frühzeitig verbindlich geschriebener Dienstplan - Teilzeitarbeit, wenn gewünscht - Beteiligung an den Poolzahlungen - Spaß an der Arbeit im Team Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei den Starnberger
, Pneumologie, Nephrologie, Diabetologie, Allgemeine Innere Medizin und Gastroenterologie stellen Scherpunkte unserer Tätigkeiten dar. Hier verbindet sich medizinische Versorgung auf höchstem Niveau mit guter
einer Tätigkeit bei den Starnberger Kliniken müssen gem. § 23a i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen
einer Tätigkeit bei den Starnberger Kliniken müssen gem. § 23a i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen