Sie mit: Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise, flexible Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
der Pflegekräfte in der direkten Patientenversorgung (u.a. Grundpflege, Mobilisation, Nahrungsaufnahme) Generelle Unterstützung im Stationsalltag Assistenz bei ärztlichen Tätigkeiten wie bspw. Untersuchungen
und Organisationsgeschick Idealerweise EDV-Kenntnisse zum Arbeiten mit einem Krankenhausinformationssystem (KIS) Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
Arbeitsweise, flexible Einsatzbereitschaft und Organisationsgeschick Idealerweise EDV-Kenntnisse zum Arbeiten mit einem Krankenhausinformationssystem (KIS) Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden
u.v.m. Attraktive Vergütung auf Basis tariflicher Richtlinien (AVR) Ihre Aufgaben: Assistenz bei ärztlichen Tätigkeiten, wie etwa Untersuchungen, Blutentnahmen, Verbandswechsel Mitbehandlung
wünschenswert Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen
administrative Tätigkeiten Ihre Qualifikation: Eingeschriebener Student diverser Fachrichtungen (z.B. Psychologie, Pädagogik, Physician Assistance etc.) Zuverlässigkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein
mit unseren Patienten Auch Berufseinsteigr sind bei uns herzlich Willkommen Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a
? Im Auftrag unseres Kunden vermitteln wir dich in deine neue Tätigkeit. Wir erfassen deine Bedürfnisse und nehmen es uns zu Herzen, nicht nur eine passende Stelle für dich zu finden
der Pflegekräfte in der direkten Patientenversorgung (u.a. Grundpflege, Mobilisation, Nahrungsaufnahme) Generelle Unterstützung im Stationsalltag Assistenz bei ärztlichen Tätigkeiten wie bspw. Untersuchungen
Freude im Umgang mit unseren Patienten Auch Berufseinsteigr sind bei uns herzlich Willkommen Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter
sind bei uns herzlich Willkommen Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
der Patientenanmeldung unserer Abteilung im Schichtdienst Ausführung der MFA-Tätigkeiten an modernsten technischen Arbeitsplätzen (128-Schicht-CT, 3,0T MRT, 128-Schicht-PET-CT) Durchführung von Ultraschall, Durchleuchtung
Mind. 4 Wochen Famulaturzeitraum notwendig Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz
, sich erforderliche Fachkenntnisse anzueignen und sich in komplexe Sachverhalte einzuarbeiten Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
und hohes Verantwortungsbewusstsein Gute Deutschkenntnisse Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
oder eine vergleichbare Ausbildung Gute Deutschkenntnisse (mind. Spachlevel B2) erforderlich Freundliches und professionelles Auftreten Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20
und verantwortungsvolle Tätigkeit Betrieblich unterstützte Altersversorgung in Höhe von 4,8% Unbefristeter Arbeitsplatz in einem motivierten Arbeitsumfeld Teilnahme an Corporate Benefits Programm, Interne Sportgruppen
mit der Buchhaltungssoftware E+S oder SAP FI wünschenswert Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden müssen gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität
Sie mit: Selbstständige und strukturierte Arbeitsweise, flexible Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
und Organisationsgeschick Idealerweise EDV-Kenntnisse zum Arbeiten mit einem Krankenhausinformationssystem (KIS) Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
und strukturierte Arbeitsweise, flexible Einsatzbereitschaft und Organisationsgeschick Idealerweise EDV-Kenntnisse zum Arbeiten mit einem Krankenhausinformationssystem (KIS) Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum
, Betriebsausflüge, hausinterne Kantine u.v.m. Attraktive Vergütung auf Basis tariflicher Richtlinien (AVR) Ihre Aufgaben: Assistenz bei ärztlichen Tätigkeiten, wie etwa Untersuchungen, Blutentnahmen
Vorbereitende administrative Tätigkeiten Ihre Qualifikation: Eingeschriebener Student diverser Fachrichtungen (z.B. Psychologie, Pädagogik, Physician Assistance etc.) Zuverlässigkeit, hohes
, Unterstützung bei Ernährungsfragen etc.) - Betriebsausflüge Vor Aufnahme einer Tätigkeit bei den Starnberger Kliniken müssen gem. § 23a i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität
einer Tätigkeit bei den Starnberger Kliniken müssen gem. § 23a i.V.m.§20 Abs. 9 IfSG ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen
: Beratung der Kunden zu arbeitsmedizinischen Themen Betriebsärztliche Tätigkeiten Arbeitsmedizinische Vorsorge und Gesundheitsprävention Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften im unmittelbaren
Betriebsärztliche Tätigkeiten Arbeitsmedizinische Vorsorge und Gesundheitsprävention Kontrolle der Einhaltung von Vorschriften im unmittelbaren Wirkungsbereich beim Kundenunternehmen Folgende
. Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Menschen haben und Ihnen eine sinnbringende Tätigkeit am Herzen liegt, sind Sie bei uns richtig! Hier können Sie einen ersten Blick in unsere Klinik werfen
Entscheidungswege ermöglichen. Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Menschen haben und Ihnen eine sinnbringende Tätigkeit am Herzen liegt, sind Sie bei uns richtig! Hier können Sie einen ersten Blick in unsere
Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz
mit allen Berufsgruppen Versierter Umgang medizinischen Geräten und Therapien Flexibilität und Belastbarkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz
Jahr 2500 EEG, 200 Evozierte Potentiale, 100 Neurographien) Eine Tätigkeit in einem Arbeitsumfeld mit dem gesamten Altersspektrum der Kinder- und Jugendmedizin (einschließlich Früh- und Neugeborene
einzubringen Gute Deutschkennnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
im Umgang mit unseren Patienten Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz
und selbstständige Arbeitsweise Bereitschaft längere Zeit im „Pool" zu arbeiten Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
Weiterbildung zur Praxisanleitung (DKG) erfolgreich absolviert Freude an Wissensvermittlung Begeisterung für interdisziplinäre Ausbildung Gute Kommunikationsfähigkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum
Zusammenarbeit mit allen interdisziplinären Bereichen Empathisches und freundliches Auftreten Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
einzubringen Gute Deutschkennnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender
im Umgang mit unseren Patienten Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz
(pro Jahr 2500 EEG, 200 Evozierte Potentiale, 100 Neurographien) Eine Tätigkeit in einem Arbeitsumfeld mit dem gesamten Altersspektrum der Kinder- und Jugendmedizin (einschließlich Früh- und Neugeborene
Zusammenarbeit mit allen interdisziplinären Bereichen Empathisches und freundliches Auftreten Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG
und selbstständige Arbeitsweise Bereitschaft längere Zeit im „Pool" zu arbeiten Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m
Zusammenarbeit mit allen Berufsgruppen Versierter Umgang medizinischen Geräten und Therapien Flexibilität und Belastbarkeit Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
Arbeitsweise, auch bei erhöhtem Arbeitsanfall Bereitschaft sich in ein interdisziplinäres Team aktiv und gestalterisch einzubringen Sehr gute Deutschkenntnisse (mind. B2-Level) Vor Aufnahme einer Tätigkeit
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden. Wir freuen
einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ein ausreichender Impfschutz oder Immunität gegen Masern nachgewiesen werden sowie ein gültiger
aktiv und gestalterisch einzubringen Gute Deutschkenntnisse (mind. Sprachlevel B2) erforderlich Vor Aufnahme einer Tätigkeit am Klinikum Dritter Orden muss gem. § 23a i.V.m. § 20 Abs. 9
der Patienten gemeinsam mit einer MFA/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Aufnahme in Patientenakte, Fallanlage, Körperlänge und -gewicht, Blutdruck, HbA1c Messung, etc.) Organisatorische Tätigkeiten